Kann man Fahrradunfälle vermeiden?
Wir haben einmal bei uns im Team gefragt, wer schon einen Unfall mit dem Fahrrad hatte. Alle sind mit ihrem Fahrrad schon mal gestürzt und einige hatten auch bereits Vorfälle, bei denen andere beteiligt waren. Ein Unfall geschieht zwar selten – zum Glück – aber es passiert. Eine Unaufmerksamkeit von dir oder von einem anderen Verkehrsteilnehmer reicht leider oft schon aus, und der Unfall ist passiert.
Dennoch gibt es viele Maßnahmen, um das Risiko eines Fahrradunfalls zu minimieren. Dazu zählen vor allem:
- Vorschriften und Regeln befolgen, sofern du dadurch nicht selbst in Gefahr gerätst (z.B. auf nicht geräumten Radwegen).
- Auf andere Verkehrsteilnehmer, Hindernisse usw. achten, Stichwort: Vorausdenken.
- Sicherheitsbewusst und nicht aggressiv fahren: Finger am Bremshebel, insbesondere bei dichtem Verkehr oder wenn man nicht ausschließen kann, dass Autos oder Menschen sich auf den Radweg bewegen.
- Manöver frühzeitig anzeigen, IMMER beim Abbiegen und auch beim Anhalten, wenn jemand hinter dir fährt (wenn du dir nicht sicher bist: geh davon aus).
- Andere Radfahrer hinter dir vor Gefahrenstellen vor dir warnen, z.B. bei Schlaglöchern oder Wurzelschäden am Radweg.
- Schulterblick anwenden!
- Klingel oder Fahrradhupe rechtzeitig nutzen, wenn der Radweg blockiert ist, aber zugleich auch die Geschwindigkeit reduzieren (und beim Passieren gerne und fröhlich “Danke” sagen, damit auch die Intention klar ist – Klingeln wirken leider auch provozierend).
- Gut sichtbar sein – dein Rad sollte die notwendigen Reflektoren aufweisen und du selbst profitierst von auffälliger oder gar reflektierender Kleidung, die im Dunkeln/bei schlechten Witterungsverhältnissen gut sichtbar ist.
- Für die eigene Sicherheit und wegen deiner Vorbildfunktion solltest du unbedingt einen Helm tragen (siehe dazu auch unseren Fahrradhelm-Ratgeber).
Die wichtigsten Handzeichen auf dem Fahrrad:
Abbiegen / Kurve:
- Linkskurve: Der linke Arm wird waagrecht zur Seite ausgestreckt.
- Rechtskurve: Der rechte Arm wird waagrecht zur Seite ausgestreckt.
- Bedeutung: Ankündigung, dass man links oder rechts abbiegen möchte.
Abbremsen:
- Der linke Arm wird nach unten gehalten, wobei die Handfläche nach hinten zeigt. Alternativ kann auch der rechte Arm verwendet werden.
- Bedeutung: Signalisiert den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern, dass man langsamer wird oder abbremsen muss.
Anhalten:
- Der linke Arm mit ausgestreckter Hand wird gerade nach oben gehalten. Alternativ kann auch der rechte Arm verwendet werden.
- Bedeutung: Signalisiert den Verkehrsteilnehmern, dass man anhalten muss.
Ausscheren / umfahren:
- Je nachdem in welche Richtung man ausscheren möchte, führt man den linken oder rechten Arm hinter den Rücken und zeigt zusätzlich mit der Hand die Richtung an.
- Bedeutung: Zeigt an, dass man nach links oder rechts ausscheren möchte, beispielsweise um ein parkendes Auto zu umfahren oder einen langsameren Radfahrer zu überholen.
Hindernis anzeigen:
- Der Arm zeigt mit ausgestrecktem Finger schräg zum Boden (links oder rechts).
- Bedeutung: Warnung vor einer Gefahr wie Ästen, Steinen oder Glas auf dem Fahrweg.
Großflächiges Hindernis anzeigen:
- Der Arm wird ausgestreckt, mit der Handfläche Richtung Boden zeigend.
- Bedeutung: Signalisiert Schlaglöcher oder andere großflächige Hindernisse auf der Straße.
Und was ist nun zu tun, wenn es doch zu einem Fahrradunfall kommt? Wir haben dir die drei wichtigsten Schritte zusammengefasst.
Schritt 1: Die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, Beweisfotos machen
Wie aus dem Nichts liegt plötzlich wer am Boden. Den Sturz hat keiner kommen sehen. Die erste Reaktion ist oft impulsiv. Man bremst hart, lässt das eigene Rad an Ort und Stelle liegen und eilt zur gestürzten Person. Das ist aber falsch!
Denn an erster Stelle steht nach einem Fahrradunfall die Sicherheit ALLER Beteiligten. Das Risiko ist jetzt besonders groß für dich und den nachfolgenden Verkehr. Deshalb ist zur Risikominimierung bei einem Verkehrsunfall diese Reihenfolge richtig:
- Ruhe bewahren und nicht hektisch handeln. Eine Person darf die Führung vor Ort übernehmen und Aufgaben zuweisen.
- Sich selbst in Sicherheit bringen und Unfallstelle absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden – bestenfalls durch eine Person, die in jeder Richtung 100 Meter vor der Unfallstelle den Verkehr warnt. Wer auf dem Rad unterwegs ist, hat meist keine Warnweste dabei. Vergiss deshalb nicht, dich sichtbar zu positionieren.
- Verletzten helfen bzw. Erste Hilfe leisten. Bei leichten Stürzen den Verletzten vorsichtig in Sicherheit bringen, aber nicht bei schweren Stürzen mit unklaren Verletzungen. Dazu gehören auch: Stürze, bei denen die Person auf den Kopf gefallen ist, aber ansprechbar wirkt. Nimm dir die Zeit, die Situation richtig zu bewerten, und ziehe eine gestürzte Person nicht einfach vom Boden. Generell gilt bei schweren Stürzen: Zuerst den Notruf wählen, dann Erste Hilfe leisten. Im Idealfall führen mehrere Personen diese Aufgaben zeitgleich durch.
- Gibt es keine Verletzten, dann kannst du Beweisfotos anfertigen. Das ist auch für die Versicherung wichtig. Danach das Fahrrad und ggf. weitere involvierte Fahrzeuge von der Fahrbahn bewegen. Wenn du den Notruf gewählt hast: Warte damit, bis die Sanitäter vor Ort sind und keine Polizei vor Ort anfragen. Ansonsten folge den Anweisungen der Polizei.
- Bei leichten Stürzen: Keine Weiterfahrt ohne eine gründliche Kontrolle des Fahrrads. Funktionieren die Bremsen und das Licht? Schleift oder eiert etwas? Sind Teile des Rahmens oder Gepäckträgers gebogen oder angerissen? Funktioniert die Schaltung noch? Stehen Lenker und Sattel gerade? Wer eine ADAC-Mitgliedschaft hat, kann allenfalls auf den mobilen Service für Fahrräder zurückgreifen.
Hand aufs Herz: Diese Richtlinien sind auch für Fahrradunfälle richtig. Allzu oft räumen wir einfach schnell die Straße frei, weil wir Angst vor Autos haben und auch keinen Stau auslösen wollen. Besser stoppen wir den Verkehr kurz und handeln planvoll. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass wir uns manchmal auch ein schnell gemachtes Foto gewünscht hätten, an das bei Fahrradunfällen oft keiner denkt.
Übrigens: Auch der Zeuge eines (Fahrrad-)Unfalls ist dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und den Unfallort zu sichern.
Hinweis von Diamantrad:
Das Radfahren in der Stadt ist in Deutschland auf dem Vormarsch: Immer mehr Menschen radeln, um von A nach B zu kommen. Neue Konzepte und Ansätze beschleunigen diese Entwicklung. Auf unserer Übersichtsseite “Radfahren in der Stadt” beleuchten wir moderne Ideen, zeigen den Radverkehr in anderen europäischen Ländern und geben Tipps, wie du im Stadtverkehr sicher unterwegs bist.
Schritt 2: Deinen Unfall dokumentieren
Dieser Abschnitt spielt bei Fahrradstürzen ohne Beteiligung Dritter meist eine untergeordnete Rolle. Die Schilderung bzw. Dokumentation des Unfallhergangs wird dann wichtig, wenn dein Fahrrad versichert ist und beschädigt wurde oder mehr als eine Partei am Sturz beteiligt war. Zum Beispiel bist du mit einem Auto zusammengestoßen oder über einen Radfahrer gefallen, der direkt vor dir selbst gestürzt war. Bei kleinen Unfällen ohne große Folgen wird das oft übergangen. Wir können das nachvollziehen und es ist schwer, die Schwelle zu definieren, an der du das nicht mehr übergehen solltest. Spätestens, wenn ein Arztbesuch nötig wird, ist eine Dokumentation des Unfallhergangs erforderlich. Auch Unfälle, bei denen motorisierte Fahrzeuge beteiligt sind, solltest du immer dokumentieren!
Nach der unmittelbaren Sicherung und der Versorgung etwaiger Verletzten geht es an die (detailliertere) Dokumentation des Fahrradunfalls. Viele Fahrzeughalter haben einen vorgefertigten Unfallbericht (Europäische Unfallbericht) mit dabei, der auch für Radfahrer sinnvoll ist. An deinem Rad fehlt dir zwar ein Handschuhfach, aber eine Online-Version findest du unten bei den weiterführenden Links. Tipp: Weil Stürze gerne auch im Funkloch passieren, lade ihn dir doch einfach aufs Telefon.
Der Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis, sondern dient dazu, den Unfallhergang möglichst detailliert wiederzugeben. Es geht um Fakten. Du füllst ihn gemeinsam mit dem Unfallgegner aus und dann unterschreibt ihr beide die Schilderung.
Fotos sind ein wichtiger Teil der Dokumentation. Fertige dafür Fotos von der Unfallstelle und auch von entstandenen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen (also auch den Rädern) an. Notiere dir ggf. das Kfz-Kennzeichen und definitiv die Personalien (Name und Anschrift) aller Unfallbeteiligten. Wichtig: Versicherungsdaten nicht vergessen. Lass dir auch die Anschrift/Kontaktdaten von etwaigen Zeugen geben!
Schritt 3: Versicherung informieren
Meist bist du jetzt schon zuhause, aber das gehört auch noch dazu: Die Unfallbeteiligten sollten jetzt ihre Versicherungen informieren. Doch welche Versicherungen greifen bei einem Fahrradunfall? Gibt es länderspezifische Unterschiede? Wir klären auf:
Haftpflichtversicherung: Was deckt eigentlich die private Haftpflichtversicherung ab? Diese Versicherung deckt Schäden ab, die du anderen Personen oder deren Eigentum zufügst. Beispielsweise, wenn du als Radfahrer einen Fußgänger anfährst oder ein parkendes Auto beschädigst. Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen und medizinische Behandlungen der geschädigten Partei. Sie prüft auch, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die private Haftpflichtversicherung wird in Österreich und der Schweiz ähnlich gehandhabt wie in Deutschland – das Grundprinzip bleibt gleich und soll dich vor finanziellen Belastungen schützen, wenn Dritte durch dich Schaden erleiden. Das Leistungsspektrum, Deckungssumme etc. kann meist je Vertrag individuell und unterschiedlich mit dem Versicherungsanbieter vereinbart werden.
- Wichtig zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie dich vor hohen Schadensersatzforderungen schützen kann. Verursachst du einen Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung, kann dich das schnell in existenzgefährdende finanzielle Probleme bringen.
Unfallversicherung: Bei Unfällen, die versicherte Personen auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Ausbildungsstätte erleiden, den sogenannten Wegeunfällen greift die Unfallversicherung. Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg versichert. . Neben der gesetzlichen Unfallversicherung, die obligatorisch ist und Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt, gibt es auch die private Unfallversicherung, die freiwillig ist und dir zusätzlichen Schutz bietet – insbesondere für Unfälle außerhalb der Arbeit. Die Grundidee der Unfallversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist ähnlich. Dennoch gibt es einige Unterschiede in der Struktur der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung, dem Deckungsumfang, hinsichtlich der Prämien und der spezifischen Leistungen, was sich aufgrund der jeweiligen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den sozialen Sicherungssystemen ergibt. Achte vor allem auch darauf, wie du bei einem Unfall vorgehen musst, wenn er im Ausland passiert (und insbesondere nochmal, wenn die Behandlung nicht warten kann).
KFZ-Haftpflichtversicherung: Bei einem Unfall mit einem Auto kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung zum Tragen. Dort machen auch unfallbeteiligte Fahrradfahrende ihre Ansprüche geltend. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in allen drei Ländern (DE, AT, CH) gesetzlich vorgeschrieben. Auch unfallfreies Fahren wird in allen drei Ländern über Rabattklassen oder Prämien honoriert. Mit gemeinsamer gesetzlicher Pflicht zur Haftpflichtversicherung und optionalen Kasko-Versicherungen, finden sich dennoch wieder einige länderspezifische Unterschiede in den Mindestdeckungssummen, den Prämiengestaltungsfaktoren, und spezifischen Zusatzleistungen.
Reiseversicherung: Da Urlaube mit dem Fahrrad immer beliebter werden, fragen sich sicherlich viele, ob es speziell eine Versicherung für den Urlaub gibt. Viele Reiseversicherungen bieten spezielle Deckungen für Unfälle im Ausland an, diese gelten dann auch für Fahrradunfälle im Urlaub. Neben den direkten medizinischen Kosten werden oft auch Rücktransporte nach Deutschland und eventuell notwendige Rückholkosten für das Fahrrad übernommen. Prüfe aber VOR Urlaubsantritt die genauen Bedingungen deiner Reiseversicherung, insbesondere welche Aktivitäten schon durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Eine Urlaubsversicherung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfohlen für verschiedene Reiseaspekte. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Prämien, Deckungssummen und Zusatzoptionen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen und Schadenabwicklungsprozesse sind in allen drei Ländern klar definiert und durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden überwacht.
Ein Fahrradunfall im Urlaub kann besonders stressig sein, da du dich in einer ungewohnten Umgebung befindest und möglicherweise Sprachbarrieren bestehen. Befolge die Punkte oben. Aber anders als zuhause, musst du im Ausland die jeweilige Notrufnummer (z.B 112 in der EU, 911 in den USA) verwenden. Informiere nach dem Unfall, wenn du in Sicherheit bist, deine Reiseversicherung. Setze dich auch mit deiner Krankenversicherung in Verbindung, um sicherzustellen, dass die Kosten für allfällige medizinische Versorgung übernommen werden. Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz kontaktieren stattdessen zuerst die Unfallversicherung. Wenn du im Ausland bist und grössere Probleme hast, wende dich an die Botschaft oder das Konsulat deines Heimatlandes. Wir empfehlen, alle relevanten Dokumente, wie Unfallberichte, Arztberichte und Quittungen sorgfältig aufzubewahren.