Ab April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Diese neuen Regeln hat der Bundesrat Ende vergangenen Jahres entschieden. Damit möchte er die Sicherheit für E-Bike-Fahrende erhöhen. Der Bundesrat erhofft sich außerdem mehr Anreize für den Wechsel auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge.
Generell gilt, dass ab 1. April 2022, also genau in einem Monat, alle E-Bike-Typen über funktionierende Tagfahrlichter verfügen müssen. Die Regelung schließt dabei sowohl E-Citybikes wie auch E-MTBs und E-Rennräder ein.